Michael Schulz
Krankenkassenbetriebswirt & Dozent
Als Krankenkassenbetriebswirt habe ich über 30 Jahre im Bildungsbereich einer gesetzlichen Krankenkasse gearbeitet. Schwerpunkt waren Steuer- und Sozialversicherungsthemen, die mit der Entgeltabrechnung im Zusammenhang stehen.
Jetzt unterstütze ich Unternehmen, Personalabteilungen und Steuerberater dabei, die komplexen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen sicher zu beherrschen.
Meine Vorträge zeichnen sich durch hohe Praxisnähe, aktuelle Rechtsprechung und verständliche Aufbereitung auch schwieriger Themen aus.
Aktuelle und praxisrelevante Themen der Entgeltabrechnung. Seminare können Online oder in Präsenz in Ihren Geschäftsräumen durchgeführt werden. Die konkreten Inhalte stimmen wir individuell ab.
Bei einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt liegt grundsätzlich in allen Sozialversicherungszweigen Versicherungspflicht vor. Eine selbstständige Tätigkeit führt hingegen nicht zur Sozialversicherungspflicht. Was sind die konkreten Abgrenzungskriterien?
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Der Fachkräftemangel veranlasst viele Unternehmen ihren oft langjährigen Mitarbeitenden anzubieten, auch nach dem Beginn einer Altersrente in dem Betrieb weiterzuarbeiten. Teilweise werden auch Bezieher einer Altersrente neu eingestellt.
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Die betriebliche Altersversorgung wird von immer mehr Arbeitgebern und Arbeitnehmenden als Möglichkeit der Altersversorgung genutzt. Dafür stehen unterschiedliche Durchführungswege zur Verfügung, die auch in der Steuer- und Sozialversicherung unterschiedliche Regelungen zur Folge haben.
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Kinderlose zahlen in der sozialen Pflegeversicherung grundsätzlich einen Beitragszuschlag. Hingegen erhalten Personen mit mindestens zwei Kindern einen Beitragsabschlag. Im Zusammenhang mit diesen Regelungen hat der Gesetzgeber ein besonderes Meldeverfahren eingeführt.
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Besondere Personengruppen wie Höherverdienende Arbeitnehmer führen bei Fehlern bei der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung zu erheblichen Beitragsnachforderungen. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie derartige Beschäftigungssachverhalte in der Abrechnung sicher und korrekt lösen.
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Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt in der Praxis weitestgehend das Entgeltabrechnungsprogramm. Allerdings sind einige Eingaben und Vorgaben erforderlich, damit die richtige Berechnung erfolgt.
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Für vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es wichtig, mit Arbeitszeitkonten längere Freistellung während oder am Ende des Arbeitslebens zu ermöglichen. Dafür gelten insbesondere in der Sozialversicherung besondere Regelungen.
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Arbeitgeber erstatten für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen. Insbesondere die Spezialfälle sorgen für teilweise erheblichen Arbeitsaufwand aufgrund von Rückfragen oder erforderlichen Berichtigungen.
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Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung das GKV-Beitragsstärkungsgesetz verabschiedet. Im direkten Anschluss hat der Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt. Die Änderungen treten überwiegend zum 1.1.2027, teilweise zum 1.1.2028 in Kraft.
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Tiefgehende Kenntnisse der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung
Viele Jahre praktische Erfahrung aus der Krankenkassenwelt
Komplexe Themen klar und verständlich für Nicht-Juristen erklärt
Telefon: +49 1577 3727640
E-Mail: sozialversicherung@gmx.de
Michael Schulz
Krankenkassenbetriebswirt
Käthe-Kollwitz-Weg 33
44869 Bochum
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Berufsbezeichnung: Krankenkassenbetriebswirt
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
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Käthe-Kollwitz-Weg 33
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