Sozialversicherung kann auch Spaß machen!
rechtssicher und praxisnah

Michael Schulz
Krankenkassenbetriebswirt & Dozent

Über mich

Als Krankenkassenbetriebswirt habe ich über 30 Jahre im Bildungsbereich einer gesetzlichen Krankenkasse gearbeitet. Schwerpunkt waren Steuer- und Sozialversicherungsthemen, die mit der Entgeltabrechnung im Zusammenhang stehen.

Jetzt unterstütze ich Unternehmen, Personalabteilungen und Steuerberater dabei, die komplexen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen sicher zu beherrschen.

Meine Vorträge zeichnen sich durch hohe Praxisnähe, aktuelle Rechtsprechung und verständliche Aufbereitung auch schwieriger Themen aus.

Michael Schulz

Vortragsthemen

Aktuelle und praxisrelevante Themen der Entgeltabrechnung. Seminare können Online oder in Präsenz in Ihren Geschäftsräumen durchgeführt werden. Die konkreten Inhalte stimmen wir individuell ab.

Grundlagen Versicherungspflicht der Arbeitnehmer

Bei einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt liegt grundsätzlich in allen Sozialversicherungszweigen Versicherungspflicht vor. Eine selbstständige Tätigkeit führt hingegen nicht zur Sozialversicherungspflicht. Was sind die konkreten Abgrenzungskriterien?

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Beschäftigung von Altersrentnern

Der Fachkräftemangel veranlasst viele Unternehmen ihren oft langjährigen Mitarbeitenden anzubieten, auch nach dem Beginn einer Altersrente in dem Betrieb weiterzuarbeiten. Teilweise werden auch Bezieher einer Altersrente neu eingestellt.

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Betriebliche Altersversorgung (ohne umlagefinanzierte Pensionskassen) – steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen

Die betriebliche Altersversorgung wird von immer mehr Arbeitgebern und Arbeitnehmenden als Möglichkeit der Altersversorgung genutzt. Dafür stehen unterschiedliche Durchführungswege zur Verfügung, die auch in der Steuer- und Sozialversicherung unterschiedliche Regelungen zur Folge haben.

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Kinder in der Pflegeversicherung

Kinderlose zahlen in der sozialen Pflegeversicherung grundsätzlich einen Beitragszuschlag. Hingegen erhalten Personen mit mindestens zwei Kindern einen Beitragsabschlag. Im Zusammenhang mit diesen Regelungen hat der Gesetzgeber ein besonderes Meldeverfahren eingeführt.

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Höherverdienende Arbeitnehmer

Besondere Personengruppen wie Höherverdienende Arbeitnehmer führen bei Fehlern bei der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung zu erheblichen Beitragsnachforderungen. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie derartige Beschäftigungssachverhalte in der Abrechnung sicher und korrekt lösen.

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Beitragsberechnung inkl. Übergangsbereich

Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt in der Praxis weitestgehend das Entgeltabrechnungsprogramm. Allerdings sind einige Eingaben und Vorgaben erforderlich, damit die richtige Berechnung erfolgt.

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Langzeitkonten – Lebensarbeitszeitkonten - Wertguthaben

Für vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es wichtig, mit Arbeitszeitkonten längere Freistellung während oder am Ende des Arbeitslebens zu ermöglichen. Dafür gelten insbesondere in der Sozialversicherung besondere Regelungen.

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Besonderheiten im DEÜV-Meldeverfahren

Arbeitgeber erstatten für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen. Insbesondere die Spezialfälle sorgen für teilweise erheblichen Arbeitsaufwand aufgrund von Rückfragen oder erforderlichen Berichtigungen.

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GKV-Beitragsstärkungsgesetz

Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung das GKV-Beitragsstärkungsgesetz verabschiedet. Im direkten Anschluss hat der Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt. Die Änderungen treten überwiegend zum 1.1.2027, teilweise zum 1.1.2028 in Kraft.

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Warum Sie Michael Schulz buchen sollten

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Praxisnah

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